Carl Gustav Homeyer
Carl Gustav Homeyer (geboren 1795 in Wolgast, gestorben 1874 in Berlin) war ein deutscher Jurist, Rechtshistoriker und Germanist. 1813 immatrikulierte er sich an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, wo er bei Friedrich Carl von Savigny, Karl Friedrich Eichhorn und Johann Friedrich Ludwig Göschen Rechtswissenschaften studierte. Außerdem hörte er Geschichte bei Friedrich Rühs. Nach dem Besuch der Universitäten Göttingen und Heidelberg wurde er 1821 in Berlin mit der Dissertation Historiae juris pomeranici capita quaedam promoviert und habilitierte sich im selben Jahr als Privatdozent in der juristischen Fakultät. 1824 zum außerordentlichen, 1827 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt, lehrte er bis 1872 an der Berliner Universität. Dreimal war er Dekan der juristischen Fakultät. Er hielt Vorlesungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, zum Privatrecht, zum preußischen Landrecht sowie zum Handels-, Wechsel- und Seerecht. Er wurde 1845 Geheimer Obertribunalsrat, welche Stellung er 1867 wieder aufgab, 1850 Mitglied der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften, 1854 des Staatsrats und in demselben Jahr Kronsyndikus sowie Mitglied der Ersten Kammer, des späteren Herrenhauses, auf Lebenszeit. Als Schriftsteller erwarb er sich zuerst einen Namen durch seine Übersetzung von Kolderup-Rosenvinges Grundriß der dänischen Rechtsgeschichte (Berlin 1825), mehr noch durch seine wahrhaft klassischen Ausgaben der sächsischen Rechtsbücher, namentlich des Sachsenspiegels, durch welche er die germanistische Rechtsquellenkritik auf eine bis dahin ungeahnte Höhe erhob.